Rechtliches


Die meisten europäischen Staaten, darunter Deutschland, Österreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Schweden und die Schweiz, sowie einige außereuropäische Staaten erlauben transsexuellen Menschen, den Vornamen oder die in den Zivilstandsregistern eingetragene Geschlechtsangabe an ihr gefühltes Geschlecht (siehe Identitätsgeschlecht) anzupassen. Die entsprechenden Verfahren wurden dabei meist nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Rechtsprechung etabliert und erfordern in der Regel die Zustimmung eines Gerichts. Neben den Niederlanden und Schweden verfügt Deutschland über ein Gesetz. Die einschlägigen Erlässe in Österreich wurden höchstgerichtlich aufgehoben.


Deutschland In Deutschland legt das Transsexuellengesetz (TSG) eine Reihe von Voraussetzungen fest, wonach T...

Österreich Der Transsexuellenerlass von 1996,[13] als Nachfolger des Transsexuellenerlass von 1983, wurde i...

Schweiz Auch in der Schweiz gibt es kein spezielles Transsexuellengesetz. Nach der Rechtsprechung können...

Frankreich Seit dem 17. Mai 2009 darf Transsexualität in Frankreich per Dekret nicht mehr als psychische St...





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